Pferdegestützte Therapieangebote & Preise

Einzeltherapie

  • 30 Minuten: 40€
  • 45 Minuten: 60€
  • 60 Minuten: 80€

Individuell abgestimmte Einheiten zur Förderung von Motorik, Selbstvertrauen und innerer Ruhe – mit Übungen am Boden und auf dem Pferd.

Gruppentherapie

  • Kosten und Teilnehmerzahl variieren je nach Vereinbarung

 

Gemeinsame Erlebnisse mit dem Pferd, die Teamgeist, soziale Fähigkeiten und gegenseitige Unterstützung stärken – individuell auf die Gruppe abgestimmt.

Erstgespräch

(ca. 30 Minuten)

  • 25€

 

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Gesetzliche Krankenkassen:
    Die Kostenübernahme der Reittherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen leider nur im Einzelfall genehmigt. Es ist ratsam, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, da dies in einigen Fällen möglich ist.

  • Private Krankenkassen:
    Private Krankenkassen zeigen zunehmend Interesse an der Reittherapie und übernehmen immer häufiger die Therapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den spezifischen Möglichkeiten.

  • Beihilfe:
    Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten. Auch hier sollten Sie sich direkt informieren und einen Antrag stellen.

Finanzierungsmöglichkeiten für das heilpädagogische Reiten:

  1. Krankenkassen:

    • Psychomotorische Übungsbehandlung
    • Sensomotorisches Funktionstraining
    • Psychomotorische Einzel-/Gruppenförderung

    Für die Kostenübernahme benötigen Sie eine ärztliche Empfehlung für einen der drei genannten Punkte sowie eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung. Reichen Sie anschließend einen Antrag auf außertarifliche Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein.

  2. Sozialämter:

    • Wiedereingliederungshilfe (§ 39 BSHG)
    • Ambulante Jugendhilfe (§ 40 BSHG)

    Anträge können über das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gestellt werden.

  3. Jugendämter:

    • Intensive Einzelfallbetreuung (§ 35 KJHG)
    • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35 a KJHG)
    • Hilfen zur Erziehung / pädagogische und therapeutische Leistungen (§ 27 KJHG)
    • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG)

    Diese Optionen sind über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verfügbar.

Bitte stellen Sie in jedem Fall einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei den Anträgen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.